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Der 3. Oktober als "Tag der Deutschen Einheit" ist erst seit 1990 ein Feiertag und gehört damit zu den „jüngeren“ Feiertagen in Niedersachsen. Er wurde im Rahmen des Einigungsvertrages als gesetzlicher Feiertag festgelegt. Von 1954 bis 1990 gab es in den alten Bundesländern einen "Tag der deutschen Einheit", der am 17. Juni als Gedenktag an den Volksaufstand 1953 in der DDR begangen wurde.