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Zur Ermittlung des für Schulen wichtigen Inzidenzwertes ist die entsprechende Seite der Homepage des Landes Niedersachsen relevant. Zur Einordnung der schulbezogenen Maßnahmen in die Stoßrichtung der Corona-Verordnung zur zweiten Welle kann man sich auf der Seite der Niedersächsischen Staatskanzlei informieren. Darüber hinaus gibt es hilfreiche Informationen der Stadt Braunschweig und des Robert-Koch-Instituts. Diese Seiten werden ständig aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind. Zu vielen weiteren Fragen gibt es auch Antworten auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums. Und hier ist die Pressemitteilung von Kultusminister Tonne zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 05. Januar.