Wirtschaftslehre

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Zentraler Auftrag des Faches Wirtschaftslehre ist die Befähigung der Schülerinnen und Schüler, Strukturen und Prozesse der Wirtschaft im Rahmen der im Unterricht behandelten Themen zu untersuchen und zu bewerten.

Durch die Beschäftigung mit der Wirtschaft werden das Hineinwachsen des Individuums in die Gesellschaft unterstützt, Hilfestellung zur Daseinsbewältigung und -gestaltung angeboten und die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft im Rahmen der wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Ordnung gefördert. Auf diese Weise leistet das Fach Wirtschaftslehre einen Beitrag zur politischen Bildung. Dabei treten volkswirtschaftliche Fragestellungen in den Vordergrund. Sie werden durch betriebswirtschaftlich-rechtliche Aspekte ergänzt.
Der Wahpflichtunterricht oder wahlfreie Unterricht im 11. Jahrgang führt die Schülerinnen und Schüler sowohl in die Arbeitsweisen des Faches als auch in alle Themenbereiche ein, die im 12. und 13. Jahrgang vertiefend und vor dem Hintergrund aktueller Bezüge bearbeitet und reflektiert werden.

Im 12. und 13. Jahrgang sind dies u. a. folgende Themenbereiche:

 - wirtschaftspolitische Konzepte und Theorien
 - Finanz- und Geldpolitik
 - Devisenmarkt und internationaler Kapitalverkehr
 - Außenwirtschaft
 - Unternehmen und Wettbewerb

Wirtschaftslehre kann an der HvF in der Qualifikationsphase auf erhöhtem Niveau angewählt werden, sofern es in der Einführungsphase belegt wurde.

Ansprechpartner

Jens Kemper (KEMP)
Leiter der Fachkonferenz Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre
Unterrichtet Biologie, Politik-Wirtschaft und Wirtschaftslehre
kemper@hvf-bs.net